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Digital-rights-management
Digital Rights Management (digitale Rechteverwaltung), abgekürzt DRM. Von Kritikern wird die Abkürzung auch als Digital Restriction Management (digitale Einschränkungsverwaltung), umgedeutet. DRM ist ein Verfahren, mit dem Urheber- und Vermarktungsrechte an geistigem Eigentum, vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software oder elektronischen Büchern im Computerzeitalter gewahrt, sowie Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen werden sollen. Kernproblem ist die beliebige Kopierbarkeit von digitalen Inhalten, ohne jeden Qualitätsverlust und ohne nennenswerten Aufwand ("Mausklick genügt"). Die Befürworter argumentieren, dass mit DRM die bisherigen Zwangsabgaben z.B. auf Leerkassetten und Fotokopierer an GEMA und VG Wort überflüssig werden, und so ein gerechteres System entstehen könne. Kritiker warnen vor allem vor Datenschutzproblemen, außerdem bringen die DRM-Systeme erhebliche Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit von Computer-Dateien.
Digital Rights Management-Systeme
Die elektronischen Schutzmechanismen für digitale Informationen nennt man DRM-Systeme. Sie schränken den Zugang zu digitalen Angeboten z.B. auf registrierte (d.h. bezahlende) Benutzer ein oder ermöglichen sogar die individuelle Abrechnung einzelner Zugriffe auf ein Angebot. In der Praxis funktioniert dies meist über speziell entwickelte Dateiformate, die eine Verschlüsselung enthalten. Diese Dateien (z.B. Musikdateien aus dem Internet) können dann nur mit speziellen Programmen und mit einem dazugehörigen Code benutzt werden. Getestet werden z.Zt. auch Systeme, bei denen der heimische Computer vor jedem Zugriff auf einen digitalen Inhalt (anzeigen, ausdrucken, abspielen, usw.) zuerst bei einem zentralen Rechner nachfragt, ob der Benutzer die dafür nötigen Rechte besitzt. Dabei kann der Zentralcomputer die Benutzung dann erfassen und die Gebühren dafür direkt vom Konto oder der Kreditkarte des Benutzers abbuchen.
Hintergrund
Computer-Dateien und andere digitale Medien (CD, DVD) lassen sich anders als traditionelle Informationsträger (z.B. Bücher oder Schallplatten) ohne Qualitätsverlust und ohne nennenswerte Kosten beliebig kopieren. Zu einem ernsten Problem für die Musikindustrie wurde das erstmals Mitte der neunziger Jahre als CD-Brenner auch für den Endverbraucher erschwinglich wurden. Ende der 90er Jahre wurden außerdem die sogenannten Internet-Tauschbörsen immer beliebter. Dort haben Internet-Benutzer die Möglichkeit, von der Festplatte anderer Benutzer kostenlos Dateien zu kopieren. Meist handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme, die z.B. von einer CD oder DVD kopiert wurden und in eine Computer-Datei umgewandelt worden sind. Um das zu verhindern, versehen z.B. Plattenfirmen ihre CDs immer häufiger mit einem Kopierschutz, der eine einfache Form eines DRM-Systems darstellt. Bei Inhalten, die bereits als Computerdatei vorliegen, ist das Kopieren noch einfacher: Hier entfällt die Umwandlung in ein anderes Format (z.B. einer CD in MP3-Dateien), und der Benutzer kann die Datei einfach per E-Mail verschicken oder in den bereits erwähnten Tauschbörsen verbreiten. Bei kommerziellen Downloadangeboten greifen die Anbieter deshalb meist auf komplexere DRM-Systeme zurück, damit die gekaufen Dateien vom Käufer nicht gleich kostenlos weiter verteilt werden.
Außer dem Schutz vor Kopien bieten die DRM-System für Inhalteanbieter jedoch noch andere Vorteile. So lassen sich die Daten der von einer Person gekauften Inhalte sammeln und zu Interessenprofilen zusammenführen. Diese Daten können dann für gezielte Werbeaktionen benutzt und unter bestimmten Umständen auch verkauft werden. Zusätzlich sieht z.B. die Musikindustrie in DRM-Systemen die Möglichkeit für neue Geschäftsmodelle, in denen das Anhören eines Musikstücks einzeln berechnet wird.
Kritik
Kritiker sehen in DRM eigentlich eher eine Abkürzung für Digital Restrictions Management, da die Rechte der Benutzer erheblich eingeschränkt würden, ohne dass für den Benutzer ein direkter Nutzen daraus entsteht.
- Geräte werden weniger kundenfreundlich
Für Verbraucher bringt DRM in der Regel Nachteile. So wurden auf der Cebit 2004 z.B. DVD-Recorder vorgestellt, die bei der Aufnahme (z.B. eines Urlaubsvideos) einen Kopierschutz aktivieren, so dass die Aufnahme nicht weiter kopiert werden kann. DRM gibt privaten Herstellern von digitalen Inhalten also keine Kontrolle über das Urheberrecht ihrer Werke, einzig die Content-Industrie profitiert von diesen Maßnahmen.
- Datenschutz
Aus der Verknüpfung von Technik und Anwendungsebene resultieren bei DRM-Systemen aber auch eine große Anzahl an noch offenen Fragen: So lassen sich durch die zentrale Verwaltung von Schlüsseln und eindeutigen Geräte-IDs Benutzerprofile erstellen. Zum Beispiel gibt es DRM-Systeme, die bei jeder Benutzung des Mediums bei einer zentralen Stelle anfragen, ob der betreffende Benutzer dies überhaupt darf (DIVX in den USA, ein DVD-Miet-System).
Aus der universellen Maschine Computer wird eine Blackbox, deren Funktionalität durch einen Rechteinhaber in Bezug auf einen gerade verwalteten digitalen Inhalt kontrolliert wird; und bisherige Eigentumsrechte der Benutzer werden an Rechteinhaber abgetreten.
Fest steht auf jeden Fall, dass ein wirklich funktionierendes (also nicht einfach zu brechendes) DRM eine Hierarchie aus Trusted Systems benötigt, was die Beteuerungen der Trusted-Computing-Initiativen TCPA und später TCG, ihre Arbeit habe nichts mit DRM zu tun, als sehr fragwürdig erscheinen lässt.
- Firmen nehmen das Gesetz in die eigene Hand
Bedenklich bei der derzeitig praktizierten Markteinführung von DRM-Systemen ist die Abgabe von staatlichen Aufgaben sowie Rechten (Eigentums-, Datenschutzrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung) an Private und Firmen. So obliegt die Durchsetzung von Urheberrechtsgesetzen der Firma, die auf ihren verkauften Medien das DRM-System benützt - und nicht mehr dem Staat. Die technische Umsetzung von DRM-Systemen schafft dabei - auch unter Missachtung von lokal geltendem und möglicherweise völlig anders lautendem Recht - unabänderliche Fakten.
- Benutzbarkeit könnte verloren gehen
Zusätzlich betonen Kritiker, dass durch kritische Veränderungen des Content-Markts (Firmenübernahmen, -aufgaben, Insolvenz) bei DRM-Systemen nicht gesichert ist, dass sich DRM-geschützte Medien auch in Zukunft abspielen lassen, ähnlich der fehlenden Unterstützung von Software heute nicht mehr existierender Hersteller. Bei einer hohen Marktdurchdringung von DRM-Systemen hätte der Fortbestand von digitalem Wissen keine Sicherheit.
- Kopiersperren zum Teil gesetzeswidrig
In vielen Ländern geht jedes urheberrechtlich geschützte Werk nach einer bestimmten Frist in den Public domain über. Das heisst, nach Ablauf dieser Frist darf jedermann Werke frei kopieren und sie verkaufen (Auf dieser rechtlichen Tatsache basiert auch die 1911er Ausgabe der Encyclopedia Britannica, die in Wikipedia enthalten ist). Doch bislang erlaubt kein einziges DRM-System eine solche Freigabe von bisher urheberrechtlich geschützten Werken (Schweiz: , Art. 29-33).
Auch ist es dem Besitzer einer CD oder DVD erlaubt, zum eigenen Gebrauch Kopien herzustellen, z.B. eine separate CD für das Autoradio oder eine Kopie des Kinderfilms, deren Verlust keine große Rolle spielt. Bibliotheken, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ist es auch gestattet, für Wissenschafts- und Ausbildungszwecke Kopien zu erstellen. DRM-Systeme machen jede dieser legalen Nutzungen unmöglich.
- Wissenschaftliche Freiheit gefährdet
Wissenschafter überprüfen und verbessern kryptographische Massnahmen. Unter anderem suchen sie nach Schwachstellen in Kopierschutzmassnahmen - und oft sind Computeringenieure eingeschüchtert, wenn es die Untersuchung eines DRM-Systems geht - denn wer in einer Publikation eine Schwachstelle eines DRM-Systems aufzeigt, hat je nach dem bereits gegen das Verbot von den Kopierschutz umgehenden Massnahmen verstossen .
Anwendungen
Digital Rights Management wird derzeit hauptsächlich bei digitalen Medien wie Filmen und Musik eingesetzt. Am weitesten verbreitet durch die Integration des Windows Media Players in Windows und die breite Unterstützung von Hardwareherstellern (z.B. von MP3-Playern) ist das DRM im Windows Media Format der Firma Microsoft. Es ermöglicht das sehr genaue Einstellen der Rechte und kann für Audio- und Videodateien im Windows Media Format verwendet werden. Die meisten Onlineshops wie Napster und Musicload setzen auf dieses Format, desweiteren die "Video on demand"-Dienste von T-Online und Arcor. Für Musik existieren weitere Verfahren wie das in iTunes verwendete FairPlay von Apple für AAC-Dateien sowie Ansätze von Real Audio / Helix.
Rechtliche und technische Umsetzung
DRM-Systeme verwirklichen die Idee der zentralen Kontrolle digitaler Inhalte durch kryptografische Verfahren. Realisiert wird dies, indem ein beliebiger digitaler Inhalt eindeutig an ein beliebiges Gerät und/oder Datenträger auf einzigartige Weise kryptografisch gebunden wird. Ohne den entsprechenden Schlüssel für den digitalen Inhalt vom Rechteinhaber ausgehändigt zu bekommen, kann der Benutzer zwar das Gerät oder den Datenträger erwerben - jedoch nicht auf den Inhalt zugreifen. DRM-Systeme werden zur Wahrung und Durchsetzung von Wünschen eines Rechteinhabers technisch so konzipiert, dass ein Schlüsselaustausch ohne Einflussnahme des Benutzers für jedes einzelne Gerät vorgenommen werden kann. Dies ermöglicht den Rechteinhabern neue Vertriebsformen wie z.B. eine zeitweise Vermietung des Inhalts oder Beschränkung der Wiedergabezahl. In Zukunft können Hardwaresysteme wie das TPM der Trusted Computing Group (ehemals TCPA) verwendet werden um die Einhaltung der Rechte weitgehend zu gewährleisten und das "Knacken" des Schutzes zu erschweren.
Rechtlicher Rahmen
Die Wirksamkeit solcher Systeme wird häufig durch nationale Gesetze erweitert. In den USA wurde zu diesem Zweck der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verabschiedet. Dieses Gesetz verbietet die Umgehung solcher Systeme unter Androhung von Geldstrafen und/oder Freiheitsentzug je festgestelltem Einzelfall und regelt sogar, welche Geräte und Systeme in Zukunft eingesetzt werden dürfen. Auch in Deutschland (1. und 2. Korb Urheberrecht) und der EU (Informationsrichtlinie) wurde die Rechtsgrundlage in diesem Sinne verschärft, so dass nun die Umgehung von Schutzmechanismen unter Strafe gestellt werden kann. In Deutschland wurde die höchst umstrittene Regelung eingeführt, dass das Umgehen von Schutzmechanismen zwar verboten (nur zivilrechtlich) ist. Dies widerspricht der Schrankenbestimmung, die "Privatkopien" legalisiert. Paradox ist auch, dass das Umgehen verboten ist, der Besitz entsprechender Dateien jedoch nicht.
Eine DRM-Lösung, wie bei WebListen, ist in manchen Ländern umstritten.
Weblinks
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